Wettbewerbs- und Kartellrecht
Die Maßnahmen der EU-Kommission sowie der inländischen Wettbewerbsschutzbehörden, wie der Präsident des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz, haben zur Folge, dass für einen Großteil der Geschäftsprojekte eine Bewertung im Hinblick auf die Vorschriften zur Vorbeugung der Wettbewerbseinschränkung, Konzentrationskontrolle und zur Vorbeugung von Praktiken, die die kollektiven Interessen der Verbraucher verletzen, notwendig ist.
Unsere Spezialisten, die eine juristische Erfahrung mit der Kenntnis der Besonderheiten in den wichtigsten geschäftlichen Gebieten sowie mit dem Wissen über die aktuelle Politik der Wettbewerbsschutzorgane verknüpfen, bieten unseren Kunden Beratung und komplexe Vertretung bei Verfahren vor diesen Organen und bei den Gerichtsverfahren.
Leistungen
Fusionskontrolle
Die Kochanski & Partners-Juristen leisten juristische Dienste bei Fusionen und Übernahmen. Wir erstellen komplexe Gutachten im Bereich der beabsichtigten Anzeige der Konzentrationsabsicht beim Präsidenten des Amtes zum Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK) bzw. bei der Europäischen Kommission, beraten unsere Kunden bei der Auswahl der optimalen Konzentrationsform, fertigen Anträge an, stellen die notwendigen Informationen zusammen und vertreten unsere Kunden bei den Fusionsverfahren. Wir leisten auch Rechtshilfe im Fall der unterlassenen obligatorischen Anzeige der Konzentrationsabsicht.
Schutz der Verbraucherrechte
Die Kenntnis und die Einhaltung der Vorschriften im Bereich des Verbraucherrechts sind in der gegenwärtigen geschäftlichen Praxis unerlässlich. Bei der Verletzung dieser gesetzlichen Pflichten besteht das Risiko, dass Vorwürfe der Verletzung von kollektiven Verbraucherinteressen erhoben werden. Falls die Verletzung aufgedeckt wird, muss der Unternehmer mit schmerzhaften Verwaltungssanktionen und sogar mit der Schadensersatzpflicht rechnen.
Verfahren im Bereich des Wettbewerbsrechts
Kochanski & Partners hat eine große Erfahrung bei der Vertretung der Kunden in allen Phasen der Verfahren vor dem Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz und vor der EU-Kommission sowie im Rahmen der Schadensersatzansprüche von den Wettbewerbern bzw. Geschäftspartnern im Laufe der sog. privatrechtlichen Umsetzung des Wettbewerbsrechts.
Wettbewerbseinschränkende Maßnahmen
Die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen ist eine Grundlage bei den gegenwärtigen Handelsbeziehungen und hat üblicherweise einen positiven Einfluss auf den Markt. Manche Formen der Zusammenarbeit können jedoch die Wettbewerbsschutzvorschriften verletzen und sind demgemäß verboten. Weitere gesetzliche Einschränkungen bei der Gestaltung der Marktstrategie gelten für Unternehmer, die eine vorherrschende Position auf dem Mark haben.
Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs
Als unlauterer Wettbewerb gelten bestimmte Maßnahmen, die auf Wettbewerber, Geschäftspartner oder Verbraucher ausgerichtet sind und u.a. auf der Behinderung des Marktzugangs, Offenlegung bzw. Verletzung der Betriebsgeheimnisse, unlauterer Werbung, Produktnachahmung, Verletzung der Marken oder Rufschädigung beruhen. Die infolge solcher Handlungen Beeinträchtigten sind berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung der Verletzungen, Veröffentlichung einer Entschuldigung und Schadensersatz geltend zu machen.
Erfahrung
Unsere Leader
Piotr Ząbkiewicz, LL.M.
Relationship Manager
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