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Medien

Wir erbringen juristische Leistungen für natürliche Personen und Unternehmen in der Medienbranche. Unseren Kunden bieten wir eine innovative und interdisziplinäre juristische Betreuung, die dadurch möglich ist, dass daran nicht nur auf Medien spezialisierte Juristen beteiligt sind, sondern auch Juristen mit Expertise in anderen Bereichen, wie geistiges Eigentum, Handels- und Vertriebsrecht, Immobilienrecht und Gerichtsverfahren.

Leistungen

Presse und Laufende Unterstützung für die Redaktion

Kochanski & Partners hat große Erfahrung bei der juristischen Betreuung von größten Presseverlegern in Polen. Unsere Expertise in diesen Branche und auf diesem Markt ermöglicht uns, eine komplexe und vielseitige juristische Betreuung für unsere Kunden zu leisten.

Multimedia

Dank der interdisziplinären Zusammenarbeit unserer Juristen und der Kenntnis des Sektors der multimedialen Dienste sind wir imstande, den Rundfunk- und Fernsehsendern sowie den Betreibern von digitalen Plattformen und dem Kabelfernsehen optimale und geschäftlich vorteilhafte Lösungen anzubieten.

Werbung, Promotion und Marketing

Angesichts der dynamischen Entwicklung und der sich verändernden Bedingungen auf dem Werbemarkt bieten wir unseren Kunden eine juristische Betreuung, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dank unserem innovativen und modernen Ansatz bei der Betrachtung der juristischen Rahmenbedingungen können wir die rechtlichen Lösungen an die Besonderheiten der Werbung, der Promotion und des Marketings sowie an die neuartigen, originellen und unkonventionellen Förderungsformen anpassen.

Film und Musik

Unsere Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Schöpfern, Produzenten und Künstlern sowie eine innovative Herangehensweise an die geltenden Rechtsnormen ermöglicht uns die Berücksichtigung von individuellen Bedürfnissen unserer Kunden bei deren juristischen Unterstützung. Bei der Durchführung der uns gestellten Aufgaben zeigen wir eine offene und innovative Herangehensweise, die die Besonderheiten und die Einmaligkeit der behandelten Projekte berücksichtigt.

Erfahrung

Gewonnene Revisionsklage vor dem Obersten Gericht zugunsten vom Herausgeber Ringier Axel Springer Polska

Der Streit bezog sich auf einen Pressebeitrag, in dem die kriminelle Vergangenheit des amtierenden Leiters des Zentrums für Bildungsentwicklung (öffentliche Einrichtung des Bildungsministeriums), der für die Vergabe der EU-Mittel zuständig war, aufgegriffen wurde. Infolge einer von Kochanski & Partners erhobenen Revisionsklage hat das Oberste Gericht erkannt, dass die Tilgung der Verurteilung eine Rechtsfiktion ist, die Tatsache der Verurteilung in den Erinnerungen der Bürger nicht löscht, und eine getilgte Verurteilung in bestimmten Fällen ein Gegenstand der Pressemitteilung sein kann. Das Urteil ist rechtskräftig.

Gewonnener Prozess des Herausgebers der Sportzeitschrift Przegląd Sportowy und des Fußballspielers Tomasz Frankowski im Streit gegen seinen Manager

Der Streit bezog sich auf einen Pressebeitrag, in dem die kriminelle Vergangenheit des amtierenden Leiters des Zentrums für Bildungsentwicklung (öffentliche Einrichtung des Bildungsministeriums), der für die Vergabe der EU-Mittel zuständig war, aufgegriffen wurde. Infolge einer von Kochanski & Partners erhobenen Revisionsklage hat das Oberste Gericht erkannt, dass die Tilgung der Verurteilung eine Rechtsfiktion ist, die Tatsache der Verurteilung in den Erinnerungen der Bürger nicht löscht, und eine getilgte Verurteilung in bestimmten Fällen ein Gegenstand der Pressemitteilung sein kann. Das Urteil ist rechtskräftig.

Gewonnener Prozess zugunsten vom Chefredakteur von Newsweek Polska gegen Marek Falenta

Der in der sog. Abhöraffäre angeklagte Unternehmer Marek Falenta hat vom Chefredakteur von Newsweek Polska die Veröffentlichung einer Gegendarstellung zum Pressebeitrag unter dem Titel „Po nitce do Falenty” [„Die Wahrheit über Falenta ist nach und nach ans Tageslicht gekommen“]. Auf die durch Kochanski & Partners erhobene Berufung hat das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unsere Leader

Michał Będkowski-Kozioł, PhD, LL.M.

Michał Będkowski-Kozioł, PhD, LL.M.

Leiter des German Desks

phone +48 22 326 9600
mobile +48 883 323 477
m.bedkowski-koziol@kochanski.pl

Piotr Ząbkiewicz, LL.M.

Piotr Ząbkiewicz, LL.M.

Relationship Manager

phone +48 22 326 9600
mobile +48 882 112 780
p.zabkiewicz@kochanski.pl

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